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ddd


27.12.2006


ANFRAGE



Führen Leistungskürzungen bei Arbeitslosengeld I und II zu Wohnungslosigkeit?
Wie gut greift das Instrumentarium zur Verhinderung von Wohnungslosigkeit bei ALG I und ALG II Empfängern?


Wer als Arbeitsloser und Bezieher von Arbeitslosengeld I gegen bestimmte Auflagen verstößt, kann mit einer Sperrfrist belegt werden, in der er keine oder weniger Bezüge erhält. In dieser Zeit besteht für Arbeitslose im ALG I-Bezug ohne Ersparnisse die Gefahr, auch die Miete nicht mehr zahlen zu können und damit die Wohnung gekündigt zu bekommen. Es ist unklar, welche Regularien zwischen der Fachstelle zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit (FaSt) und der Bundesagentur eingerichtet wurden.

Bei Langzeitarbeitslosen im ALG II-Bezug kann es ebenfalls schnell zur Wohnraumgefährdung kommen. Zwar gibt es klare Regelungen zwischen der ARGE und der Fachstelle zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit um den Wohnungsverlust zu verhindern, dennoch besteht bei Kürzung von Leistungen grundsätzlich auch die Gefahr einer Kündigung und Zwangsräumung.

Ich frage:

1. Wie ist die Regelung zwischen der Agentur für Arbeit und der Fachstelle zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit um drohenden Wohnraumverlust zu vermeiden? Trifft es zu, dass es zwischen der FaSt und der Agentur keine Vereinbarungen gibt?

2. Wie ist die Regelung zwischen der ARGE und der Fachstelle zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit um drohenden Wohnraumverlust zu vermeiden?

3. Wie ist die Fallzahlenentwicklung bei der FaSt seit in Kraft treten SGB II und SGB XII ?

4. Wie stellt sich die Entwicklung drohender oder realer Wohnungslosigkeit bei SGB XII BezieherInnen dar?

5. Kann die FaSt bei ALG I– und ALG II–Empfängern Mietschulden übernehmen?

6. Trifft es zu, dass die Übernahme von Mitschulden nur auf Darlehensbasis und nur bei ALG II – EmpfängerInnen möglich ist? Trifft es weiterhin zu, dass die Rückzahlung nach Ende des Leistungsbezuges fällig ist? Wie wirkt sich dies auf die Motivation von durch Wohnungslosigkeit gefährdete Haushalte?

7. Wie sieht die entsprechende Möglichkeit der Übernahme von Mietschulden für ALG I – Empfänger aus?

8. Wie erfährt die FaSt von der Wohnraumgefährdung bei ALG I – Empfängern?

9. Wenn Leistungen im SGB II oder SGB XII gekürzt werden: Wer entscheidet wann, ob eine Gefährdung des Wohnraumerhalts in Kauf genommen wird? Wer kontrolliert, ob eine Gefährdung der Wohnung vorliegt?



Fraktion Die Grünen – rosa liste
Initiative: Siegfried Benker


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