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ddd


21.11.2006


Anfrage


Umsetzung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG)



Das am 14.08.2006 in Kraft getretene „Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz“ (AGG) setzt die europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien um und stärkt damit die von der Landeshauptstadt München schon lange betriebene Antidiskriminierungspolitik. Nach Maßgabe des Gesetzes dürfen Menschen aufgrund ihrer Rasse oder ethnischen Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer Religion, ihrer Weltanschauung, einer Behinderung, ihres Alters oder ihrer sexuellen Identität, also Lesben, Schwule und Transgender, nicht benachteiligt werden. Sie müssen benachteiligungsfreien Zugang zu Beschäftigungsverhältnissen und Dienstleistungen haben. Dies erfordert jedoch eine Bringschuld, für die genannten Bevölkerungsgruppen eine aktive Kennzeichnung der jeweiligen Angebote und Dienstleistungen als diskriminierungsfrei vorzunehmen.

Wir fragen Sie deshalb:

1. Welche Maßnahmen zur Vermeidung von Diskriminierung am städtischen Arbeitsplatz, insbesondere bei Lesben, Schwulen und Transgender, sind bereits getroffen worden.

2. Wie wird der auf die Arbeitswelt bezogene Teil des Gesetzes in der Stadtverwaltung umgesetzt?

3. Werden vorbeugende Maßnahmen, insbesondere für Lesben, Schwule und Transgender, im Sinne des AGG geplant und wenn ja, welche?

4. Wird ein Schulungskonzept im Sinne des § 12 Abs. 2 AGG erarbeitet und wie werden dabei Lesben, Schwule und Transgender berücksichtigt?

5. Wie wird sichergestellt, dass der Zugang zu Dienstleistungen und Angeboten der Stadtverwaltung im Sinne des § 2 AGG diskriminierungsfrei, insbesondere für Lesben, Schwule und Transgender, gestaltet wird?

6. Werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entsprechend geschult und in ihrer Dienstleistungskompetenz gegenüber den in § 1 AGG genannten Bevölkerungsgruppen gestärkt?

7. Ist daran gedacht, in der Öffentlichkeitsarbeit für diese Dienstleistungen darauf hinzuweisen, dass diese, auch für Lesben, Schwule und Transgender, diskriminierungsfrei zugänglich sind?

8. Werden Zuschussnehmer der Landeshauptstadt München auf die neuen Regelungen des AGG hingewiesen und aufgefordert, einen diskriminierungsfreien Zugang der genannten Bevölkerungsgruppen, explizit auch Lesben, Schwule und Transgender, zu ermöglichen?



Thomas Niederbühl
Lydia Dietrich
Stadtrat Stadträtin


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