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8. 11. 2006
ANFRAGE
Neonazi prügelt in der U-Bahn auf Äthiopier ein wieder nur ein Einzeltäter?
Der Presse vom 8. 11. 2006 ist zu entnehmen, dass es in der Nacht auf Montag, den 6. 11. 2006 in der U-Bahn am Kolumbusplatz zu einem rassistischen Angriff auf einen Äthiopier gekommen ist. Der Äthiopier wurde dabei schwer verletzt. Glücklicherweise konnte der Täter sofort von der Polizei festgenommen werden wurde aber trotz der Schwere der Körperverletzung sofort wieder freigelassen. In ihrer Pressemitteilung Nr. 1932 vom 7. 11. schreibt das Polizeipräsidium München, dass „Rückschlüsse auf eine Zugehörigkeit zur rechtsextremistischen Szene“ vorliegen. In der Presse vom 8. 11. dagegen wird ein Polizeisprecher wiedergegeben mit der Aussage, dass der Täter bisher nicht als Neonazi in Erscheinung getreten sei und es sich um einen Einzeltäter ohne Bezug zur hiesigen Szene handele.
Ich frage:
1. Nachdem der Täter sowohl „nationalsozialistische Lieder“ grölte (PM der Polizei vom 7. 11. 2006) als auch die „Schulhof-CD“ der NPD auf MP 3-Player bei sich trug: Sind dies nicht ausreichende Hinweise auf eine Verflechtung des Täters in rechtsextremistische Gruppen hinein?
2. Warum hat die Polizei ihre erste Vermutung über die Zugehörigkeit des Täters zur rechtsextremistischen Szene mit der Aussage des Polizeisprechers revidiert?
3. Treffen Hinweise zu, dass der Täter ursprünglich aus Schwedt an der Oder/Brandenburg stammt und in der dortigen rechtsextremen Szene aktiv gewesen ist?
4. Wann wird ein rassistischer Überfall von der Polizei als rechtsextremistische Tat eingestuft? In welchem Maße muss der Täter bereits in Erscheinung getreten sein, damit er als zur rechtsextremen Szene zugehörig eingestuft wird?
5. Warum wurde der Täter trotz der offensichtlichen Schwere der Tat sofort wieder auf freien Fuß gesetzt ohne die möglichen rechtsextremen Verbindung des Täters zu durchleuchten?
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen rosa Liste
Initiative: Siegfried Benker
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