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05.10.2006
Auswirkung des TVöD auf die Einstellung von Erziehungspersonal in Kindertagesstätten
Anfrage:
Bisher wurden in München Erzieherinnen nach BAT bezahlt. Anfängerinnen starteten normalerweise mit BAT VIb und wurden nach dreijähriger Tätigkeit mit einem „Bewährungsaufstieg“ nach BAT Vc „belohnt“. Dieser Bewährungsaufstieg wurde auch bei einem Arbeitsplatzwechsel beibehalten. Die Tarifvereinbarung im TVöD sieht nun vor, dass auch langjährig tätige Erzieherinnen wie Neueinsteigerinnen eingruppiert werden, wenn sie ihren Arbeitgeber wechseln: in der Entgeltgruppe 6. Der im BAT erworbene Bewährungsaufstieg wird ihnen aberkannt. Berufserfahrung wird allenfalls über eine höhere Entgeltstufe berücksichtigt dies muss der Arbeitgeber aber nicht tun. Eine Erzieherin, die z.B. eine 10jährige Berufserfahrung hat und ihren Arbeitsplatz wechseln will, beginnt wieder mit einem Anfängergehalt von 1960 € für eine Ganztagsstelle.
Uns ist bewusst, dass derzeit noch Nachverhandlungen zum TVöD laufen, die erst 2007 abgeschlossen sein werden. Möglicherweise gibt es dann noch Änderungen bei den Eingruppierungen.
Für die städtischen Kindertagesstätten mit ihrem großen Angebot an Arbeitsplätzen lässt sich diese Zeit vielleicht noch überbrücken, für die vielen kleinen Träger in unserer Stadt, die nach dem Besserstellungsverbot an die gleichen Richtlinien gebunden sind, ist die Unsicherheit von Verträgen unter Vorbehalt nur schwer zu tragen. Diese Kindertagesstätten haben derzeit keine Möglichkeit qualifiziertes und erfahrenes Personal zu gewinnen, da kaum eine Erzieherin bereit ist, ihre Stelle aufzugeben und für ein geringeres Gehalt zu arbeiten. Gerade aber z.B. in Elterninitiativen und in neu gegründeten kleinen Einrichtungen ist es nötig, erfahrenes und hoch qualifiziertes Personal einzustellen, da an diese MitarbeiterInnen hohe Anforderungen gestellt werden (in der Elternarbeit, in der Übernahme von Leitungs- und Trägeraufgaben, in der Aufbauphase etc.)
Kleine Träger sind deshalb bei der Personalakquise massiv benachteiligt. Ihnen ist wegen des Besserstellungsverbots nicht erlaubt, höhere Eingruppierungen (z.B. in Entgeltgruppe 8) vorzunehmen - auch wenn sie aus Eigenmitteln finanziert werden!
Ich frage deshalb:
1. Wie geht die Stadt München derzeit bei der Neueinstellung von Erzieherinnen und anderem Fachpersonal in Kindertagesstätten vor, die bereits bei einem anderen Arbeitgeber Berufserfahrung gesammelt haben?
2. Wie ist die Vorgehensweise bei Erzieherinnen, die innerhalb der städtischen Kindertagesstätten wechseln?
3. Zu welchen Bedingungen können freie Träger von Kindertagesstätten oder Eltern-Kind-Initiativen derzeit neue Bezugspersonen mit Berufserfahrung einstellen?
4. Kann das Besserstellungsverbot unverändert beibehalten werden, wenn freie Träger auf Grund der neuen Bedingungen nur mehr Berufsanfängerinnen einstellen können? Und wird unter den neuen Bedingungen sicher gestellt, dass angemessen auf die gestiegenen Anforderungen an Bildung, Betreuung und Erziehung reagiert werden kann?
Initiative:
Jutta Koller (Stadträtin)
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