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ddd

10.11.05


ANFRAGE


Neonazi – Versammlung am Stachus am 9. 11. 2005
Welche Auflagen gab es für diese Kundgebung?
Ehrung für nationalsozialistische Täter unter den Augen der Polizei?

Leider hat sich nicht verhindern lassen, dass Neonazis am Abend des 9. 11. 2005 am Stachus eine Versammlung mit dem angeblichen Inhalt der Erinnerung an den Mauerfall am 9. November 1989 durchführen konnten. Das Kreisverwaltungsreferat und die Polizei haben im Vorfeld mehrfach betont, dass jegliche Bezugnahme auf den Nationalsozialismus, insbesondere auf den 9. November 1938 und den 9. November 1923, sofort unterbunden werden würden.
Auf der Versammlung konnten die Neonazis allerdings trotz mehrfacher Intervention u. a. meinerseits bei der Einsatzleitung der Polizei ungehindert ein Transparent zeigen mit der Aufschrift: "Wenn alle untreu werden, so bleiben wir doch treu – Für die Ehre unserer Väter"; dieses Transparent in altdeutscher Schrift war "unterzeichnet" von der "Kameradschaft München".
Die Polizei hat mehrfach darauf hingewiesen, dass sie dieses Transparent nicht entfernen können, da dies der Auflagenbescheid des Kreisverwaltungsreferates nicht vorsehen würde.

Ich frage:

1. Gibt mir das Kreisverwaltungsreferat recht, dass dieses Transparent, gezeigt am Jahrestag der Reichspogromnacht eine gezielte und bewusste Verherrlichung der Täter im Nationalsozialismus darstellen soll? Sieht auch das KVR in dieser Formulierung und in diesem Zusammenhang den Versuch von Neonazis die Täter zu "ehren", während gleichzeitig in der offiziellen Gedenkveranstaltung der Stadt und der Israelitischen Kultusgemeinde der Opfer gedacht wird?

2. Oder ist das Kreisverwaltungsreferat bzw. die Polizei München in der Lage eine andere Interpretation dieses Transparentes aufzuzeigen?

3. Ist das KVR der Ansicht der Einsatzleitung der Polizei, dass dieses Transparent nicht entfernt werden konnte, da der Auflagenbescheid des KVR dieses nicht zugelassen hätte?

4. War ein Vertreter der Staatsanwaltschaft München vor Ort, um die mögliche rechtliche Beanstandung von Transparenten und Redebeiträgen zu kontrollieren?

5. Wie wird das KVR in Zukunft seinen Auflagenbescheid ändern, um ähnliche Vorkommnisse zu verhindern?

6. Des Weiteren wurde von Seiten der Einsatzleitung der Polizei trotz der kleinen Menge von Neonazis, die an der Versammlung teilnahmen der Einsatz eines Lautsprechers genehmigt. Normalerweise ist der Auflagenbescheid dahingehend, dass erst ab 20 Teilnehmern eine Lautsprecheranlage genehmigt wird. Die Einsatzleitung, auf diesen Sachverhalt angesprochen, hat mitgeteilt, dass dies genehmigt würde, weil ja so viele Gegendemonstranten da wären. Sieht das Kreisverwaltungsreferat dies genauso? Bedeutet dies, dass die Lautsprecheranlage um so größer sein darf, je mehr Gegendemonstranten anwesend sind?


Fraktion Bündnis 90/Die Grünen – rosa Liste
Initiative: Siegfried Benker



Ergänzung der Anfrage
zu den Vorgängen anlässlich der Versammlung von Neonazis am 9. 11. 2005

Wie reagieren Kreisverwaltungsreferat und Polizei auf die Ehrung der 16 getöteten Putschisten vom 9. 11. 1923?

Am 9. November 2005 fand eine Kundgebung von Neonazis am Stachus statt. (Vergleiche Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen – Rosa Liste vom 10. 11. 2005). Motto dieser Versammlung war angeblich die Erinnerung an den Mauerfall vom 9. November 1989. Eine Versammlung für den gleichen Tag war vom Kreisverwaltungsreferat verboten worden, da dort den Toten des sog. Hitlerputsches gedacht werden sollte. In der Sendung "Spiegel TV" vom 13. 11. 2005 war nunmehr dokumentiert, dass keineswegs nur der Maueropfer gedacht wurde. Vielmehr wurde demonstrativ, durch Verlesung der 16 Namen, der getöteten Anhänger Hitlers gedacht.

Ich frage:


1. Können Polizei und Kreisverwaltungsreferat diesen Vorgang so bestätigen?
2. Warum wurde von seiten der Einsatzleitung am 9. 11. 2005 nicht eingegriffen?
3. Wurden die Redebeiträge der Neonazis vor Ort nicht von seiten der Staatsanwaltschaft und der Polizei – wie sonst oft üblich - bewertet?
5. Handelt es sich nach Ansicht des Kreisverwaltungsreferates – zumindest in Teilbereichen – um eine Ersatzveranstaltung für die verbotene Versammlung die am 9. 11. 2005 an der Feldherrnhalle stattfinden sollte?
6. Wie wird das Kreisverwaltungsreferat diesen Auflagenverstoß ahnden?
7. Welche Konsequenzen zieht die Polizei aus diesem Vorgang?


Fraktion Die Grünen – rosa liste
Initiative: Siegfried Benker


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