3. 11. 2005
Antrag
Aufenthaltsrechtliche Situation der irakischen Flüchtlinge in München verbessern!
Der Stadtrat möge beschließen:
1. Irakische Flüchtlinge, die im Besitz einer Duldung sind und die übrigen Voraussetzungen des § 25 Abs. 5 AufenthG erfüllen, erhalten eine Aufenthaltserlaubnis.
2. Irakische Flüchtlinge, die nach einem Widerrufsverfahren die Voraussetzungen des § 25, Abs. 5 AufenthG erfüllen, bleiben im Besitz ihrer Aufenthaltserlaubnis.
3. Die Einbürgerungsverfahren von irakischen Staatsangehörigen werden weiter bearbeitet.
4. Das Kreisverwaltungsreferat ergreift über den Bayerischen und Deutschen Städtetag sowie über das Bayerische Innenministerium die Initiative für eine Altfallregelung auf Bundesebene und eine Klarstellung der Anwendungshinweise zu § 25 Abs. 5 AufenthG.
Begründung
Irakische Flüchtlinge erhalten durch die derzeitige ausländer- und asylrechtliche Situation keinerlei Perspektive für ihren weiteren Verbleib in der BRD. Dies ist für viele Personen, die seit Jahren in der BRD leben, kein tragbarer Zustand. Die völlig ungesicherte Situation der meisten irakischen Flüchtlinge muss vor dem Hintergrund der Situation im Heimatland betrachtet werden. Diese ist so instabil, dass an eine Rückkehr oder Rückführung in absehbarer Zeit nicht zu denken ist.
Viele irakische Flüchtlinge, deren Asylanträge abgelehnt wurden, da die Rechtsprechung die Anerkennungsvoraussetzungen sehr uneinheitlich gehandhabt hat, sind seit vielen Jahren lediglich im Besitz einer Duldung.
Ebenso erhalten irakische Flüchtlinge, die erst nach 2003 nach Deutschland gekommen sind, derzeit in ihren asylrechtlichen Verfahren keine Anerkennung als politische Flüchtlinge, da wegen der Terrorübergriffe zwar eine konkrete Gefahr für Leib und Leben besteht, aber keine zielgerichteten Übergriffe auf bestimmte Personen erfolgen. Einzige Ausnahme: religiöse Minderheiten wie Christen und Yeziden, deren Asylverfahren derzeit nicht entschieden werden.
Personen, die schon lange als politische Flüchtlinge anerkannt waren, und seit teilweise 8-10 Jahren in Deutschland leben, werden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge derzeit flächendeckend mit Widerrufsverfahren konfrontiert, in denen ihr Asylstatus widerrufen wird.
Dabei bleibt vollständig unberücksichtigt ob,
· die Personen massive politische Verfolgung erlitten haben,
· sie den Verlust vieler Angehöriger, z. B. beim Giftgasangriff auf Halabja, erleben mußten
· sie bereits seit vielen Jahren in der BRD leben und z.B. bereits ihre Einbürgerungsverfahren laufen
· sie in Deutschland integriert sind, was sich beispielsweise durch in Deutschland geborene Kinder zeigen kann.
Klageverfahren gegen diese Entziehung des Flüchtlingsstatus sind nur bei einem Teil der zuständigen Richter des Verwaltungsgerichts erfolgreich, obergerichtliche Entscheidungen stehen noch aus. Es besteht zwar Einigkeit darüber, daß eine Rückkehr derzeit nicht möglich und zumutbar ist, dies führt jedoch nicht dazu, daß der Status erhalten bleibt.
Nur durch den Wunsch, die irakischen Flüchtlinge zu quälen um sie zu einer gefährlichen „freiwilligen“ Ausreise zu bewegen läßt sich erklären, warum derzeit Widerrufsverfahren derart forciert werden, ohne dass deswegen in absehbarer Zeit eine Aufenthaltsbeendigung möglich wäre.
Irakischen Flüchtlingen, deren Flüchtlingseigenschaft widerrufen wurde, erteilt die Ausländerbehörde, sofern sie noch keine Niederlassungserlaubnis haben, lediglich Duldungen, also keinen legalen Aufenthaltstitel mehr. Die Begründung hierfür ist, dass angeblich eine Rückkehr in den Irak möglich sei. Auf eine Zumutbarkeit käme es nicht an! Unabhängig davon, ob es sich um Familien mit Kindern, alleinstehende Frauen oder Männer handelt. Dies hat zur Folge, dass die Personen grundsätzlich zur Ausreise verpflichtet sind. Ebenso sind sie auf einmal gezwungen, in einer Gemeinschaftsunterkunft zu leben. Obwohl viele es geschafft haben, von Sozialleistungen unabhängig zu leben, werden sie mit einem Erwerbstätigkeitsverbot überzogen und zur Untätigkeit verdammt. Obwohl sie also ihren Unterhalt selbst verdienen könnten, werden sie gezwungen von Transferleistungen zu leben. Menschen, die seit vielen Jahren hier leben und integriert sind, wird einfach der Boden unter den Füßen weggezogen!
Auch Personen, die seit Jahren eine Kettenduldung erhalten haben, sind von den „Segnungen“ des neuen Zuwanderungsgesetzes ausgeschlossen, obwohl das erklärte Ziel dort war, spätestens nach 18 Monaten Duldungszeitraum insgesamt eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen. Dies wird jedoch nicht umgesetzt.
Gleichzeitig ist auf Dauer ein Familiennachzug ausgeschlossen. Personen, die seit Jahren in Deutschland leben, dürfen ihre Frauen und Kinder nicht aus dem Irak nachholen, auch wenn sie noch im Besitz eines Flüchtlingspasses sind, da davon ausgegangen wird, dass auch sie ein Widerrufsverfahren erhalten werden, und daher kein Daueraufenthaltsrecht haben. Erst wenn jemand seit sieben (!) Jahren in Deutschland ist und eine Niederlassungserlaubnis hat, darf er/sie seine Familie zu sich holen. So viel zum Grundrechtsschutz von Ehe und Familie!
Außerdem wirft man den Personen, die schon mehr als acht Jahre in der BRD leben, hier integriert sind, weder Sozialhilfe beziehen noch Straftaten begangen haben, und der deutschen Sprache mächtig sind, weitere Knüppel zwischen die Beine, wenn sie sich einbürgern lassen wollen: Die Regierung von Oberbayern als Rechtsaufsichtsbehörde behauptet ohne sachlichen Hintergrund, dass die Rechtslage im Irak sich geändert habe. Aufgrund dieser Behauptung werden seit Mai 2005 alle Einbürgerungsverfahren gestoppt. Wohl in der Hoffnung, daß die Personen, bis zum Weiterbetreiben des Einbürgerungsverfahrens ihren Aufenthaltstitel durch Widerruf verloren haben. Zumindest soll es niemand schaffen, sich hier in Sicherheit wiegen zu dürfen.
Insgesamt dürfen irakische Flüchtlinge zwar weiterhin im Land bleiben - es besteht derzeit ein Abschiebestopp bis Juli 2006 - eine Perspektive will man ihnen aber nicht geben, und denen die eine hatten und sie auch genutzt haben, will man sie mit allen Mitteln nehmen.
Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg gegen den Irak hat zwar das Terrorregime Saddam Husseins beseitigt, aber einen täglichen unkalkulierbaren Terror gebracht. Inzwischen sind längst mehr Menschen nach Ende der offiziellen Kriegshandlungen getötet worden als im 2. Irakkrieg selbst. Der Irak droht zu zerfallen Sicherheit gibt es für niemanden mehr. Dennoch tut die offizielle Politik gegenüber irakischen Flüchtlingen so, als wäre eine Rückkehr in den Irak problemlos möglich, wenn man will. Man hat sich um den Irak gekümmert, aber niemand will sich um die Iraker kümmern.
Es muss möglich sein, diesen Menschen eine Perspektive zu bieten. Die Möglichkeiten des Zuwanderungsgesetzes lassen dies zu.
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen rosa Liste
Initiative: Siegfried Benker
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