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10.01.2005

ANTRAG

Pflege zu Hause II
Situation der pflegenden Angehörigen

1. Dem Stadtrat wird dargestellt, was über die Situation der pflegenden Angehörigen (84% der Pflegepersonen sind Angehörige) von Pflegebedürftigen in München bekannt ist. Insbesondere ist die Belastung dieser Personen darzustellen, die durchschnittliche Pflegedauer und in welchem Maße sie professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Es soll dargestellt werden – soweit bekannt – wie viele Männer und wie viele Frauen pflegen, in welchem Alter die Pflegenden sind, und wie lange in etwa die durchschnittliche tägliche Pflegeleistung andauert.

2. Es ist darzustellen, warum von 19 600 Pflegefällen nur ca. 7000 einen ambulanten Dienst in Anspruch nehmen und wie die verstärkten Informationen der Fachstellen häusliche Versorgung über die Möglichkeiten der Hilfeleistung dazu beitragen entlastende ambulante Angebote anzunehmen.

3. Das Sozialreferat wird gebeten – soweit bekannt – darzustellen, wie und ob es möglich ist, in der häuslichen Pflege auf Qualitätsstandards zu achten und pflegende Angehörige für diese Aufgabe zu qualifizieren.

4. Es ist darzustellen, welche Hilfenetze und Entlastungsangebote für pflegende Angehörige bestehen. Hier sind nicht nur die ambulanten Dienste aufzulisten, sondern vielmehr diejenigen Hilfsmöglichkeiten, die konkret stunden-, tage- oder auch mal wochenweise die Pflege übernehmen können.

5. Es ist darzustellen, ob diese Hilfenetzwerke nach Ansicht des Sozialreferates ausreichend und flexibel genug vorhanden sind.

6. Die Stadtverwaltung wird gebeten, das Modell des „Pflege-Not-Telefons“ Kiel vorzustellen und zu überprüfen, ob eine solche Einrichtung über die Alten- und Service Zentren in München zu organisieren wäre.

7. Wie bundesweite Untersuchungen übereinstimmend feststellen, kann die jetzige Finanzierungsstruktur der häuslichen Pflegearrangements nicht verhindern, dass zunehmend früher und mehr Pflegebedürftige in stationäre Pflegeeinrichtungen verlegt werden. Kann das Sozialreferat für München diesen Trend bestätigen – und wie sollte versucht werden auf die Bundesebene einzuwirken um entsprechende Änderungen im Pflegeversicherungsgesetz herbeizuführen?


Begründung:

In München werden ca. 19 600 Menschen zu Hause gepflegt – hiervon ca. 12 600 alleine von Angehörigen ohne Hilfestellung durch einen ambulanten Dienst. Bis zu 30.000 weitere MüncherInnen werden als hilfsbedürftig angesehen, sind aber in keine Pflegestufe eingruppiert worden.

Pflegende Angehörige tragen die Hauptlast der Pflege. Dies bedeutet für viele von ihnen eine permanente Inanspruchnahme – oft über viele Jahre hinweg.

Es ist erklärtes Ziel der Bundespolitik, durch die Umschichtung von stationär auf ambulant noch mehr Angehörige zur Pflege ihrer Angehörigen zu bewegen. Dies ist auch richtig und wünschenswert. Dann muß aber auch das Netzwerk für die Angehörigen vorhanden sein. Ohne helfendes Netzwerk stellt sich schnell eine permanente Überforderung ein.

Offenbar sind die Leistungen der Pflegeversicherung bei häuslicher Pflege für einen nennenswerten Teil der Pflegebedürftigen nicht ausreichend, um existierende häusliche Pflegearrangements zu stützen und zu erhalten. Als Folge unzureichender Leistungen kommt es in diesen Fällen über kurz oder lang zu einer Überlastung von Pflegepersonen und Destabilisierung des häuslichen Pflegearrangements. Führt diese Überlastung zu einem Zusammenbruch des Pflegearrangements, ist der Wechsel in die vollstationäre Pflege unausweichlich.“ (Simon, Pflegeversicherung und Pflegebedürftigkeit, Hannover 2004)

Die Verwaltung wird gebeten darzustellen, ob aus ihrer Sicht das gesetzliche und gesellschaftliche Vorhaben „ambulant vor stationär“ unter den jetzigen Rahmenbedingungen funktioniert. Michael Simon, der im Oktober 2004 den Münchner Pflegepreis verliehen bekommen hat, kommt zu dem Schluss, dass das gesellschaftliche Ziel der verstärkten häuslichen Pflege derzeit verfehlt wird. Trotz Pflegeversicherung lässt sich seiner Ansicht nach deutlich ablesen, dass es zu einer verstärkten „Erosion familiärer und informeller Pflegepotenziale gekommen ist“, mit der Folge der zunehmenden Inanspruchnahme von stationären Einrichtungen. Dies wird Kosten verursachen, die die Kommunen auffangen müssen.

München ist auch bei der Unterstützung ambulanter Netzwerke federführend. (Vergl. Beschluss des Sozialausschusses vom 27. 11. 2003: Situation und Perspektive der Altenpflege in München) Ziel dieses Antrages ist es daher nicht, der Kommune neue Aufgabe zu übertragen, sondern Material zu erhalten, um die Bundesebene und die Pflegeversicherung in die Pflicht zu nehmen um für ausreichende soziale und gesellschaftliche Rahmenbedingungen zu sorgen damit „ambulant vor stationär“ nicht nur ein Ausnutzen der Angehörigen ist, sondern tatsächlich eine gesellschaftliche Alternative mit entsprechenden Hilfestellungen im Hintergrund wird.

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen – rosa Liste
Initiative: Siegfried Benker

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