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17.9. 2004
Konsequenzen aus dem Zuwanderungsgesetz
Die Umsetzung des am 1.1. 2005 in Kraft tretende Zuwanderungsgesetzes birgt im Detail für die betroffenen Zuwanderer und die vollziehenden Behörden noch etliche offene Fragen. So ist z.B. noch unklar, ob in Bayern eine Härtfallkommission eingerichtet wird und wie sich die zahlreichen Änderungen im Aufenthaltsrecht konkret auswirken. Auch die Bedingungen, unter denen die Sprach- und Orientierungskurse gehalten werden, welche Träger damit beauftragt und wie sie inhaltlich ausgestaltet werden, sind noch unbekannt.
All diese und noch andere konkrete Fragen sind Gegenstand eines Pakets von 4 Anträgen und einer Anfrage, die die Grünen Stadträte Sedef Özakin und Siegfried Benker heute gestellt haben.
Sedef Özakin: "Die Sprachkompetenz ist eine Schlüsselqualifikation zur Integration von Zuwanderern. Um das Instrument der sprachlichen Förderung gezielt und wirkungsvoll einsetzen zu können, müssen jedoch Kriterien festgelegt werden, die es ein optimales Förderungsprogramm zu finden. Andererseits muss für den Zuwanderer Klarheit hinsichtlich der Anforderungen, des Angebots und der Konsequenzen bestehen, sollten die geforderten Ziele nicht erreicht werden.
Weiterhin ist es von besonderer Wichtigkeit, dass diejenigen Zuwanderer, die nun aufgrund der Länge ihres Aufenthalts keinen rechtmäßigen Anspruch auf einen Sprachkurs bzw. Integrationskurs haben, bei noch verfügbaren Plätzen in den Genuss der Sprachkurse kommen müssen."
Siegfried Benker: "Das Zuwanderungsgesetz bringt endlich einen lang erwarteten Paradigmenwechsel: Deutschland erkennt nach vierzig Jahren Zuwanderung auch rechtlich an, dass Zuwanderung stattfindet. Dies bringt grundlegende Änderungen in verschiedensten gesetzlichen Bereichen mit sich, die vom Ausländeramt bereits in intensiven Vorbereitungen umgesetzt werden. Diese Veränderungen sollten aber auch dem Stadtrat dargestellt werden, da sie in den nächsten Jahren Entscheidungen auf kommunaler Ebene beeinflussen werden."
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